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Vor einem Monat berichteten wir bereits darüber, dass Notrufe vom Handy demnächst nur noch mit aktivierter SIM-Karte möglich seien. Beispiele wie die aus dem vergangenen Jahr, wo in Köln die  Notrufleitung für mehr als sechseinhalb Stunden wurde, weil ein Betrunkener mehr als dreißig mal den Notruf getätigt hatte, machten eine Einschränkung des Notrufs per Handy laut BITKOM-Präsident August-Wilhelm Scheer unumgänglich. Somit ist fortan ab dem 1. Juli ausschließlich von Handys mit eingelegter und angemeldeter SIM-Karte das abschicken eines Notrufes möglich.

Durch diese Maßnahme werden Scherzanrufe demnächst erheblich leichter zu verfolgen sein. Demnach wird ein Missbrauch des Notrufes als Straftat gewertet, die mit Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen geahndet wird. Zusätzlich muss der Scherzanrufer sämtliche entstandene Kosten durch das Anrücken der Polizei, Feuerwehr oder Krankenwagen tragen. Eine Unterdrückung der eigenen Telefonnummer schützt dabei den Verursacher nicht vor Schaden. Die Rufnummer würde bei den Notrufstellen in jedem Fall angezeigt werden, so BITKOM. Auch die Nutzung von Pre-Paid Karten schützt den Anrufer dabei nicht vor der Entlarvung, da sich der Käufer beim Kauf der SIM-Karte immer ausweisen und beim Verkäufer registrieren muss. Da Ermittlungen in jedem Fall immer zuerst gegen den besitzer der SIM-Karte laufen, sollten daher Handybesitzer, die ihr altes Handy samt Karte verkaufen, diese stets abmelden, damit Sie in keinem Fall für ein nicht verschuldetes Vergehen belangt werden können.

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