DLRG setzt sich für Abspeicherung von ICE-Nummern ein
5. Oktober 2009 von KM
Wenn Sanitäter und Notärzte die Angehörigen eines Unfallopfers über dessen Mobiltelefon kontaktieren wollen, haben die Einsatzkräfte häufig das Problem, die richtigen Nummern im elektronischen Adressbuch zu finden. Die DLRG ruft die Bevölkerung deshalb dazu auf, Personen, die bei einem Unfall kontaktiert werden sollen, im Adressbuch des Handys unter dem international gültigen Kürzel “ICE ” (In Case of Emergency) abzuspeichern. Sollen mehrere Personen kontaktiert werden, so könne man diese mit “ICE1″, “ICE2, “ICE3″ usw. durchnummerieren und damit die Arbeit der Rettungskräfte deutlich erleichtern. “Die ICE-Abspeicherung ist leicht durchzuführen, kostet nichts und kann viel erreichen”, erklärte Jens Gießen, stellvertretender Technische Leiter des DLRG in Westfalen. International wurde die Kürzelkonvention 2005 vom Briten Bob Brotchie eingeführt und erfreut sich nach Medienangaben seitdem einer stetig wachsenden Verbreitung.
Die Blog-Redaktion hält den Wunsch der DLRG für sinnvoll und ruft alle Kunden und Leser auf, diesem Wunsch zu folgen!



Hi,
das ist ein fake.
1. Haben wir garkeine Zeit da groß angehörige anzurufen
2. Sind wir dazu nicht befugt, das ist Aufgabe der Polizei, bzw. in manchen fällen der Krankenhäuser
3. http://www.rettungsdienst.de/2009/08/27/vorsicht-mit-so-genannten-ice-nummern/
Hallo Nino,
sicherlich ist das ansinnen seriös. schließlich stehen dann ja auch Polizei und Krankenhaus vor der Aufgabe die richtigen Ansprechpartner zu identifizieren.
grusz
KM
moin,
hab hier den link zum newsletter der DLRG gefunden: http://newsletter.dlrg.de/aktuelle-ausgabe/ausgabe-92008/ice-in-case-of-emergency.html
ich bin ein wenig irritiert und weiß nicht so recht was ich davon halten soll - ich werde wohl keine ICE-Nummer in meinem Handy anlegen sondern lieber auf meinen Blutspendeausweis die ICE-Nummer vermerken
mfg knoggi
Hallo,
ich finde das ist eine gute Idee. Ich bin z.B. morgens viel allein unterwegs (Kinder in der Schule, Mann zur Arbeit).Wenn ich dann einen Unfall hätte, wüsste doch keiner wie mein Mann zu erreichen wäre (Ich habe ihn ja im Handy nicht unter “Ehemann” gespeichert, sondern wie viele andere auch, unter seinem Vornamen.
Das für die Retter vor Ort keine Zeit bleibt zu telefonieren ist logisch. Aber spätestens im Krankenhaus stellt sich doch die Frage, wie die berufstätigen Angehörigen zu erreichen sind.
Wie mit dieser ICE-Nummer Mißbrauch betrieben werden könnte, ist mir schleierhaft, da sie ja wie alle andere private Nummern im Handy gespeichert wären.
Ob man die Nummer im Blutspendeausweis vermerkt oder Handy speichert ist eigentlich egal, hauptsache es gibt eine Nummer.
Es kursieren seit mehreren Monaten E-Mails, in denen empfohlen wird, dass jede Person in ihr Mobiltelefon unter dem Kürzel „ICE, In Case of Emergency“ eine Kontaktperson einträgt, die in einem medizinischen Notfall zu informieren wäre.
Die Idee wurde angeblich in Großbritannien geboren und wurde dort verbreitet. Inzwischen ist daraus ein gebührenpflichtiger Service entstanden. In Deutschland und Österreich wird die gleiche Idee verbreitet, jedoch mit der Empfehlung die entsprechenden Kontakte unter „IN, Im Notfall“ im Mobiltelefon zu speichern.
In den Mails wird behauptet, es läge im Interesse der Rettungsdienste, Feuerwehren und Polizei, hiermit ein Instrument zu erhalten, um eine Kontaktperson ausfindig zu machen, die über gesundheitliche Probleme des Verletzten / Verunfallten informiert werden sollte.
Zunächst erscheint dies eine einfache Möglichkeit, nützliche Informationen den Rettungskräften zugänglich zu machen. Bei genaueren Überlegungen zu dieser Problematik wird jedoch klar, dass hiermit kaum ein verwertbarer Nutzen erzielt werden kann:
1. Im Normalfall kann und soll der Patient selbst Auskunft geben, wer auf welche Art über einen Notfall zu informieren ist.
2. Ist ein Patient so schwer erkrankt oder verletzt, dass er nicht mehr selbst Auskunft geben kann, so liegt es nicht bei den Rettungskräften, die heikle Aufgabe zu übernehmen, Angehörige oder Bekannte zu informieren. Vor einer Information muss auch die Identität des Patienten zweifelsfrei geklärt sein. Ein Eintrag im Mobiltelefon trägt nicht zu Identifizierung bei.
3. Bei schwersten Verletzungen oder Erkrankungen sollte eine Information von Angehörigen niemals über Telefon erfolgen.
4. Für die medizinische Versorgung ergibt sich überhaupt kein Nutzen. Eher könnten Helfer dazu verleitet werden, im Mobiltelefon nach einem solchen Eintrag zu suchen, anstatt Lebensrettende Sofortmaßnahmen durchzuführen und Erste Hilfe zu leisten.
5. Da für den deutschen Sprachraum bereits Unklarheit besteht, ob das Kürzel „ICE“ oder „IN“ verwendet werden soll, entsteht Verwirrung.
6. Die entsprechende E-Mail wurde zum Teil mit dem Betreff „Ein Anliegen der Rettungsdienste“ versandt. Dies ist eine schlichtweg falsche Behauptung. Auch die Form eines Kettenbriefes mit dem Hinweis, die Mail an möglichst viele Personen weiterzuleiten, ist nicht nur frag-würdig, sondern geradezu verwerflich.