Falsch ins Fax eingelegte Seiten kosten Rechtschutz
29. März 2007 von KM
Falsch in ein Fax eingelegte Papiere können den Rechtsschutz kosten. Das geht aus einer Entscheidung eines Berliner Gerichts hervor. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger.
Nach Meinung der Richter muss sich der Betroffene oder sein Anwalt mit der Funktionsweise des Faxgerätes vertraut machen. Mögliche Versäumnisse gingen daher zu ihren Lasten (Aktenzeichen: 8 U 237/05). Der Anwalt des Beklagten schickte ein Telefax zwar rechtzeitig an das Gericht - allerdings gingen dort nur unbeschriebene Seiten ein. Der Anwalt hatte das Papier falsch eingelegt. Das Gericht befand, für dieses Verschulden seines Anwalts müsse der Mandant einstehen.
Das Risiko, dass Ihr Anwalt etwas schusselig oder unkonzentriert ist, sollten Sie nicht eingehen. Sparen Sie also die Anwaltsgebühren und kaufen sich doch ein eigenes Faxgerät (z.B. ein Brother FAX-2820)



