Handy bei Rot erlaubt meldet der ARAG-Rechtsnavigator
27. September 2007 von KM
Bei roter Ampel und abgestelltem Motor darf nach Angaben des ARAG-Rechtsnavigators ein Autofahrer auch ohne Freisprecheinrichtung mit seinem Handy fernmündlich aktiv werden. Mit dieser Entscheidung hob das Oberlandesgericht in Bamberg einen Spruch des Amtsgerichts Kempten auf. Die Vorinstanz hatte einem Kfraftfahrer 40 Euro Strafe aufgebrummt, der an einer roten Ampel locker flockig und mit dem Handy am Ohr parlierte. Die Strafe sei deshalb fällig, weil er nicht wissen konnte, wann die Ampel wieder auf Grün springe. Durch das Telefon in der Hand wäre er bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt worden. Diese Auffassung teilte das Oberlandesgericht nicht. Steht ein Fahrzeug und ist der Motor abgestellt, lenkt die Benutzung eines Handys von den eigentlichen Fahraufgaben nicht ab. Zu einer Beeinträchtigung komme es erst dann, wenn die Fahrt wieder aufgenommen und trotzdem weitertelefoniert werde (Az.: 3 Ss OWi 1050/2006). Die Gerichtsentscheidung ist zwar ganz nett für die erwischten Autofahrer. Dennoch ist es natürlich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit besser, man telefoniert mobil im Auto über eine Freisprechanlage.


