Feed on
Posts
Kommentare

Seit gestern, dem 1. Juli 2012, ist das von der EU-Kommission beschlossene Gesetz zur Etablierung einer Preisgrenze für Mobilfunk innerhalb der EU in Kraft getreten.

Was heißt das für den Verbraucher?

Für Kunden, die im Europäischen Ausland mobil telefonieren, wurde eine Preisobergrenze für ein-, sowie ausgehende Anrufe festgesetzt. Für einen eingehenden Anruf muss der Verbraucher nun maximal 8 Cent pro Minute aufbringen, für ausgehende Anrufe werden nun maximal 29 Cent gezahlt. Weiterhin bleibt das Empfangen von SMS innerhalb der Europäischen Union kostenlos. Der Versand einer Kurznachricht im Europäischen Ausland wird maximal 9 Cent kosten.
Ebenfalls wurde für mobiles Internet im EU-Ausland ein Maximalpreis von 70 Cent / MB festgesetzt. Dieser Preis bezieht sich auf jedes angefangene Megabyte.

Kostensenkung in Zukunft:

In den nächsten Jahren sollen die Kosten weiter fallen. Für ein ausgehendes Telefonat dürfen ab dem 1. Juli 2014 höchstens 19 Cent pro Minute fällig werden, für einen ankommenden Anruf maximal 5 Cent und für eine SMS 6 Cent. Bei der Datenübertragung sollen die Kosten auf 20 Cent pro Megabyte sinken.

Verbraucherschützer begrüßen Neuregelung

Verbraucherschützer sind laut Focus mit der Neuregelung zufrieden, jedoch seien 50 Cent pro Megabyte genug. Bezüglich der Benutzung einer Flatrate im Gegensatz zur Tarifabrechnung im Ausland äußerte sich Michael Bobrowski vom vzbv, da man ohne Flatrate mitunter günstiger surft als zu Hause: „Für den Verbraucher ist das kaum Nachzuvollziehen.“ Bobrowski sieht dabei die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur, welche jedoch „nicht auf Endkundenebene regulieren kann“. Für diese Preisentwicklung sei der Markt zuständig.

Kommentar hinterlassen