Mobiles Telefonieren bei ausgeschaltetem Motor erlaubt
28. März 2007 von KM
Schaltet der Fahrer beim Warten vor der Ampel den Motor seines Autos aus, darf er auch mit dem Handy telefonieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg verweist die Deutsche Anwaltauskunft, wie bei net tribune zu lesen ist.
Im zugrunde liegenden Fall sollte der Fahrer eines Autos 40 Euro Buße für die Benutzung seines Handys zahlen. Die Begründung des Amtsgerichts Kempten war, dass der Fahrer nicht wissen könne, wann die Ampel wieder auf Grün springt.
Nach Auffassung des Bamberger Oberlandesgerichts wurde das Urteil der vorangehenden Instanz jetzt kassiert. Allein durch das Aufnehmen oder Halten eines Handys bestehe keine unmittelbare Ablenkung von den eigentlichen Fahraufgaben, sofern das Auto steht und der Motor ausgeschaltet ist.
Trotz dieser Gerichtsentscheidung sollten Sie sich aber dennoch besser eine Freisprechanlage bei telefon.de aussuchen. Dann brauchen Sie sich ihr Recht auch nicht vor Gericht erstreiten.


